Ihnen wurden eine Immobilie, ein Unternehmen oder andere wertvolle Vermögensgegenstände geschenkt oder Sie planen diese zu verschenken. Alternativ haben Sie derartige Vermögensgegenstände geerbt?

In all diesen Fällen müssen fristgerecht eine Schenkungssteuererklärung oder Erbschaftsteuererklärung abgegeben werden. Wir unterstützen Sie bei der Schenkungssteuererklärung und Erbschaftsteuererklärung. Sprechen Sie uns an.